Gesundheit

Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erfolgt eine Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge in Dormagen. Die folgenden Unterkapitel beziehen sich auf Flüchtlinge, welche nach ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer des Aufenthalts Leistungen nach §3 AsylbLG erhalten. Personen mit einem Leistungsanspruch nach SGB II, SGB XII oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erhalten die u.g. Leistungen im Rahmen des Leistungskataloges von ihrer Krankenkasse. Eine Versorgung über die Krankenkasse erfolgt gleichfalls für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, wenn sie sich – verkürzt zusammengefasst- unverschuldet und ohne wesentliche Unterbrechung seit 15 Monaten im Bundesgebiet aufhalten. Bei diesen Personengruppen ist nach §2 AsylbLG das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) entsprechend anzuwenden.

 

Regelversorgung

 Die hier lebenden Flüchtlinge erhalten einen Krankenschein, welchen sie bei ihrem Hausarzt abgeben und welcher sie dann, bei Bedarf, an andere Ärzte überweisen kann. Hierüber ist eine Versorgung mit notwendigen medizinischen Maßnahmen abgedeckt. Für zahnärztliche Leistungen erhalten sie einen separaten Krankenschein. Diese Krankenscheine sind ein Quartal lang gültig, es sei denn, das Ausweispapier der Flüchtlinge verliert vorher seine Gültigkeit.

 

Psychotherapeutische Versorgung

 Jede Behandlung, die über einen normalen Arztbesuch hinausgeht, wie z.B. psychotherapeutische Behandlungen oder Operationen muss bei der Abteilung der Asylbewerberleistung beantragt werden. Anschließend erfolgt eine Überprüfung der Notwendigkeit durch einen Amtsarzt. Darüber hinaus gibt es im näheren Umkreis spezialisierte Anlaufstellen speziell für traumatisierte Flüchtlinge, an welche die Menschen von den Sozialarbeitern verwiesen werden.

 

Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern

 Die Versorgung der Kinder erfolgt analog zu den Leistungen für Erwachsene über einen Krankenschein, welcher dem Kinderarzt vorgelegt wird. Über diesen Krankenschein werden auch die Vorsorgeuntersuchungen abgerechnet. Die Sozialarbeiter in den Bezirken werden bei verpassten Vorsorge Terminen unterrichtet und nehmen Kontakt zu den Familien auf, um auf eine Einhaltung dieser Termine hinzuwirken.


Bei gesundheitlichen Problemen können sich Flüchtlinge an folgende Anlaufstellen wenden:

Psychosoziale Unterstützung

PSZ Düsseldorf - Hilfe für Überlebende von Folter, Krieg Gewalt

 

Das Psychosoziale Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf bietet seit 1987 Psychotherapie, Beratung, Gruppen- und Sozialarbeit für traumatisierte Flüchtlinge und Folteropfer an, außerdem Fortbildung und Fachberatung für Fachkräfte und Ehrenamtliche im Gesundheits- und Sozialbereich.

 

Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge Düsseldorf

Benrather Str.7

40213 Düsseldorf (Altstadt)

Tel. 0211 - 544 173 - 22

Fax 0211 - 544 173 - 20

info@psz-duesseldorf.de


Therapiezentrum für Folteropfer

Caritasverband für die Stadt Köln e.V.

Therapiezentrum für Folteropfer/Flüchtlingsberatung

Spiesergasse 12

50670 Köln

Tel.: 0221/160740

Fax: 0221/1390272

therapiefolteropfer@caritas-koeln.de

fluechtlingsberatung@caritas-koeln.de


Gesundheitszentrum für MigrantInnen

Gesundheitszentrum für Migrantinnen und Migranten

Schaafenstraße 7

50676 Köln

Tel.: 0221 / 420398-0

gesundheitszentrum@paritaet-nrw.org

www.gfm-koeln.de