Arbeit und Beschäftigung

Geht es um eine Zustimmung, bzw. die Prüfung ob eine Arbeitsaufnahme erlaubt ist, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Das Ausländeramt der Stadt Dormagen händigt Ihnen gerne entsprechende Formulare aus.

 

Das Ausländeramt finden Sie hier:

 

Neues Rathaus, Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen, Erdgeschoss

 


Kosten für Übersetzungen

Kosten für Übersetzungen etc. können nur auf Grundlage einer sicheren Arbeitszusage erstattet werden. In manchen Fällen auch dann, wenn abzusehen ist, dass eine Arbeitsaufnahme aufgrund der Kompetenzen anzunehmen ist. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung. Bitte wenden Sie sich hierzu an dne zuständigen Integrationpoint in Neuss:

http://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/site/integration_point/


Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung zu im Ausland erworbener Berufsqualifikatioin

 

LerNet Bonn/Rhein-Sieg e.V. bietet im Rahmen des IQ Netzwerkes Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit einer kostenlosen Fach- und Qualifizierungsberatung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen an.

Wir unterstützen Sie im Anerkennungsverfahren und zu Fragen der Anpassungsqualifizierung.
Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung vor Ort zu

  • den gesetzlichen Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen
  • zur Berufswegeplanung in Deutschland

und bieten Ihnen

  • Informationen über die zuständigen Anerkennungsstellen
  • Hinweise über Unterlagen, die zur Antragstellung notwendig sind.

weitere Informationen:

http://www.lernet.de/anerkennungsberatung-auslaendischer-berufsqualifikationen.html